Werbemittel steuerlich absetzen.
Neue 50-Euro-Grenze für Werbegeschenke
Unternehmen dürfen viele Ausgaben für Werbung als Betriebsausgaben abziehen. Neu ist: Die Grenze für Geschenke an Geschäftsfreunde ist von 35 auf 50 Euro netto pro Empfänger und Jahr angehoben worden.
Diese Regel gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen – also in der Regel ab dem 1. Januar 2024
Weitere Hintergründe zu den Beschlüssen von Bundestag, Vermittlungsausschuss und Bundesrat finden Sie hier.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Bitte stimmen Sie Details mit Ihrem Steuerberater ab.
Werbekosten sind alle Ausgaben, mit denen Sie Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen. Dazu gehören zum Beispiel klassische Werbeartikel, Streuartikel auf Messen oder hochwertige Geschenke zu besonderen Anlässen.
Für das Finanzamt sind diese Ausgaben nur dann Betriebsausgaben, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Bei Geschenken gelten zusätzlich bestimmte Wertgrenzen und Dokumentationspflichten.
Doch welche Wertgrenzen gelten konkret, welche Pauschalsteuersätze sind möglich und ab wann ist ein Empfängernachweis erforderlich? Auf diese Fragen geben wir Ihnen gerne eine erste Orientierung – sprechen Sie uns an.
§37b EStG regelt die steuerliche Absetzbarkeit. Werbeartikel sind generell als Werbekosten absetzbar.
Werbeartikel betreffen steuerlich immer drei Seiten:
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den Empfänger des Geschenks
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das Unternehmen, das schenkt
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den Hersteller oder Händler des Werbeartikels.
Der Empfänger fragt sich: Muss ich das Geschenk versteuern? Das schenkende Unternehmen fragt: Darf ich die Kosten voll als Betriebsausgaben absetzen? Hersteller und Händler sollten einfache Hinweise geben können, wie bestimmte Artikel steuerlich einzuordnen sind.
Sehr günstige Streuartikel – etwa Kugelschreiber oder Schlüsselanhänger – gelten in der Praxis meist als unproblematisch. Häufig wird ein Wert von rund 10 Euro netto pro Artikel als Orientierung verwendet, solange es sich um Massenwerbung ohne persönliche Auswahl handelt.
Einige Branchen sind strenger. In der Pharmaindustrie etwa sind freiwillige Grenzen von rund 5 Euro pro Werbegabe üblich. Diese Grenzen sind keine allgemeinen Steuergesetze, aber in der Praxis wichtig.
Unternehmen können bestimmte Geschenke mit einer Pauschalsteuer von 30 Prozent nach § 37b EStG versteuern. Die Steuer zahlt das Unternehmen zusätzlich und nimmt dem Empfänger damit die eigene Steuerpflicht ab.
Ob diese Pauschalsteuer sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Das sollte immer mit dem Steuerberater besprochen werden.
Geschenke an Geschäftsfreunde sind bis 50 Euro netto pro Empfänger und Jahr als Betriebsausgaben abziehbar. Wird diese Grenze überschritten, ist das gesamte Geschenk steuerlich nicht abziehbar.
Wichtig: Diese Grenze gilt für Geschenke, nicht für klassische Streuartikel im Rahmen von Massenwerbung. Gerade bei hochwertigen Werbegeschenken ist daher eine genaue Planung und Erfassung sinnvoll.
Geschenke müssen in der Buchhaltung besonders erkennbar sein. Dafür empfiehlt sich ein eigenes Konto für „Werbegeschenke“, auf dem alle entsprechenden Ausgaben gesammelt werden.
Zusätzlich sollte eine Empfängerliste geführt werden. Dort stehen Name, Anlass und Wert des Geschenks je Empfänger. So kann das Finanzamt die Abzugsfähigkeit leichter prüfen.
Sie möchten Werbemittel gezielt einsetzen und gleichzeitig steuerlich korrekt handeln? Wir unterstützen Sie bei der Auswahl passender Artikel und geben Orientierung zu typischen steuerlichen Fragen rund um Werbegeschenke?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne unter 02567-961261 oder schreiben Sie uns auf info@geigerpromo.de.
TIPP
Hochwertige Geschenke nahe der 50‑Euro‑Grenze sollten getrennt von Streuartikeln verbucht werden. So bleibt klar erkennbar, welche Ausgaben der strengen Geschenke-Grenze unterliegen und welche nicht.
Kosten für Muster, Versand oder Konfektionierung sollten möglichst getrennt ausgewiesen werden. Ob diese Nebenkosten zur 50‑Euro‑Grenze zählen, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.


